Aus dem Landesverband

Der weiterhin hohe Spardruck in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darf nicht zu einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern führen. Darauf weisen der Familienbund der Katholiken und der Bund katholischer Unternehmer (BKU) in einer gemeinsamen Erklärung hin.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stehe auf dem Prüfstand, so ist immer wieder zu lesen. Vor allem Arbeitgeberverbände, aber etwa auch das ifo-Institut wollen sie abschaffen. In einem Positionspapier forderte jüngst die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, eine „Beitragspflicht für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten bei weiterhin beitragsfreier Mitgliedschaft während der Elternzeit“ einzuführen. Der Familienbund und der BKU wenden sich mit Nachdruck gegen diese Forderung. Mit gutem Grund.

Wie so oft, tut man so, als bekämen die Familien etwas geschenkt. Dem ist nicht so. Die beitragsfreie Mitversicherung „ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten“, heißt es in der Pressemitteilung von Familienbund und BKU. Das bedeutet: Die GKV ist (zu Recht) ein Solidarsystem zwischen Jung und Alt. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Wie die Rente werden auch die Leistungen in der Krankenversicherung aus den Beiträgen der aktiv Erwerbstätigen, also „in Umlage“, finanziert. Das System ist also auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Wenn in der Familie ein Partner zeitweise nicht erwerbstätig ist, dann meistens deshalb, weil er oder sie Kinder großzieht und/oder Angehörige pflegt. Er oder sie leistet Familien- bzw. Sorgearbeit und sorgt dafür, dass auch in Zukunft Beitragszahler vorhanden sind.

Wie eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zeigt, gehören Durchschnittsfamilien mit minderjährigen Kindern in der Regel nicht zu den Nettoempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr sind sie – trotz beitragsfreier Mitversicherung – Leistungsträger: Mit ihren Beiträgen finanzieren sie heute die Gesundheitskosten anderer mit. Denn der größte Teil der Gesundheitsausgaben entsteht nicht für Kinder, sondern für ältere Menschen. Die vielen unbezahlten und unbezahlbaren Leistungen, die Familien für die Gesunderhaltung ihrer Mitglieder, die Versorgung im Krankheitsfall und übrigens auch für die Pflege älterer Angehöriger erbringen, sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ ist aus Sicht des Familienbundes und des BKU außerdem irreführend, denn die Beiträge zur GKV werden grundsätzlich auf das Gesamteinkommen der Familie erhoben, auch auf das Existenzminimum ihrer Kinder. Die Lasten und Leistungen von Familien werden in der gesetzlichen Krankenversicherung also schon jetzt gar nicht adäquat berücksichtigt. Die vorgeschlagene Abschaffung der Familienmitversicherung würde Familien zusätzlich stark belasten. Die Vorstellung, auf diese Weise einen entscheidenden Schritt zur Sanierung des Gesundheitswesens zu machen, ist ein Irrtum.

Ein wirklich gerechter Ausgleich für die Leistungen von Familien bleibt weiterhin eine große Baustelle, nicht nur in der Krankenversicherung. Statt einer Zusatzabgabe auf Familienarbeit braucht es Strukturreformen, mehr Effizienz und Prävention im Gesundheitswesen – und insgesamt mehr Wertschätzung für die Leistungen von Familien.

Der Autor ist stv. Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken in Bayern und Mitglied des Augsburger FDK-Diözesanverbandes