Aus dem Landesverband
Der Familienbund in Bayern wendet sich mit Nachdruck gegen die geplante Halbierung des Familiengeldes im Freistaat.
Nach dem Gesetzesentwurf zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes, der Ende Juli in erster Lesung beraten wurde, soll zum 1. Januar 2026 das bisherige Familiengeld „weiterentwickelt“ werden.
Derzeit bekommen Eltern zwei Jahre lang 250 Euro monatlich, ab dem dritten Kind 300 Euro – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer Kita betreut werden. Insgesamt sind das 6.000 Euro pro Kind, ab dem dritten Kind 7.200 Euro. Einkommensschwache Familien erhalten zusätzlich ein Krippengeld von bis zu 100 Euro monatlich, also maximal 2.400 Euro. Diese Leistungen sollen von 2026 an zum Kinderstartgeld zusammengelegt werden, das eine Einmalzahlung von 3.000 Euro vorsieht. Das eingesparte Geld soll künftig direkt „ins System der Kinderbetreuung“ fließen.
In der Verbändeanhörung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes äußert sich der Familienbund kritisch zu dem Vorhaben: Durch die Einmalzahlung wird die Erziehungsleistung der Eltern nicht in gleichem Umfang gewürdigt wie durch die bisherige fortlaufende, langfristige Unterstützung, schreibt die bayerische Landesvorsitzende Gerlinde Martin in ihrer Stellungnahme. Unterm Strich stellt das geplante Kinderstartgeld eine deutliche Verschlechterung dar: Pro Kind bedeutet dies einen Verlust von bis zu 5.400 Euro an finanzieller Anerkennung für die Erziehungsleistung. „Die Überleitung eines Teilbetrages der Einsparungen in Kita‐/Krippenplätze und ‐betreuung kommt nur der außerfamiliären Kinderbetreuung zugute und schmälert die Wahlfreiheit der Eltern in der Erziehungs‐ und Betreuungsfrage“, so der Familienbund.
Seit vielen Jahren setzt sich der Landesverband Bayern für eine echte Wahlfreiheit in der Entscheidung zwischen Familien- und Erwerbsarbeit der Eltern, zwischen familiärer und außerfamiliärer Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder v.a. in den ersten Lebensjahren ein. Neben der oft fehlenden ideellen Wertschätzung der Erziehungsleistung von Eltern geht es dabei auch um eine stärkere finanzielle Anerkennung, etwa durch ein Erziehungsgehalt. „Wir waren froh und stolz, dass der Freistaat Bayern [2018] mit dem Landesfamiliengeld ein kleines Stück mehr in die Richtung der Wahlfreiheit von Familien gestartet ist“, heißt es in der Stellungnahme. In dieser Hinsicht stellen die neuen Pläne der Staatsregierung leider einen Rückschritt dar. Der Familienbund hält es für „zwingend erforderlich“ und bittet die Staatsregierung, an der bestehenden Förderung der Familien in Bayern festzuhalten und die Gewichte nicht zugunsten der Krippen-Betreuung zu verschieben.
Der Autor ist stv. Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken in Bayern und Mitglied des Augsburger FDK-Diözesanverbandes


